Dummheit Schützt Vor Strafe Nicht. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht Es erinnert uns daran, dass wir auch dann zur Verantwortung gezogen werden können, wenn wir etwas nicht wussten oder nicht verstanden haben. Das Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist ein weit verbreiteter rechtlicher und moralischer Grundsatz, der besagt, dass Unkenntnis über das Gesetz oder eine Regel keine Entschuldigung für ein Fehlverhalten darstellt
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Das Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist ein weit verbreiteter rechtlicher und moralischer Grundsatz, der besagt, dass Unkenntnis über das Gesetz oder eine Regel keine Entschuldigung für ein Fehlverhalten darstellt Ignorantia legis non excusat (auch ignorantia iuris non excusat oder ignorantia iuris neminem excusat) ist ein Rechtsgrundsatz aus dem römischen Recht, der im deutschen Sprachraum als Volksweisheit mit der Bedeutung „Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe" („Unwissenheit schützt vor Strafe nicht") bekannt ist.
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Der alte Rechtsgrundsatz „ignorantia legis non excusat" gilt auch in Österreich, denn in § 2 des ABGB wird klargestellt. Gegen Ende November bin ich auf der Autobahn, zulässig 100, mit ca.115 kmh geblitzt worden Das Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist ein weit verbreiteter rechtlicher und moralischer Grundsatz, der besagt, dass Unkenntnis über das Gesetz oder eine Regel keine Entschuldigung für ein Fehlverhalten darstellt
Dummheit schützt vor Strafe nicht Oberschule Anne Frank. Immer gern zitiert, aber dennoch falsch, ist die alte Weisheit „Dummheit schützt vor Strafe nicht" Dummheit schützt vor Strafe nicht versus Verbotsirrtum §17 StgB
Dummheit schützt vor Strafe nicht Der HON Klartext Demo Day YouTube. Gegen Ende November bin ich auf der Autobahn, zulässig 100, mit ca.115 kmh geblitzt worden Ignorantia legis non excusat (auch ignorantia iuris non excusat oder ignorantia iuris neminem excusat) ist ein Rechtsgrundsatz aus dem römischen Recht, der im deutschen Sprachraum als Volksweisheit mit der Bedeutung „Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe" („Unwissenheit schützt vor Strafe nicht") bekannt ist.